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   BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97   

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https://dejure.org/1997,4458
BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97 (https://dejure.org/1997,4458)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1997 - 5 StR 356/97 (https://dejure.org/1997,4458)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 5 StR 356/97 (https://dejure.org/1997,4458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der Verfahren nach dem Widerruf des Geständnisses - Bejahung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen wegen mehrfacher Aussagen in anderen Verfahren - Unterlassene Mitteilung des Wortlauts eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 273

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 98
  • StV 1998, 251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84

    Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.

    Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].

  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).

    Ob es eine Fallgestaltung gibt, bei der aufgrund des Ganges der Hauptverhandlung ausreichendes rechtliches Gehör gewährt ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. aber BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 2; BayObLG VRS 66, 33; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 72; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 2. Aufl., Rdn. 25).

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Allerdings gehört eine derartige Verwertung von gerichtskundigen Tatsachen nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten, deren Beachtung das Protokoll ersichtlich machen muß (BGHSt 36, 354 [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89]), wenngleich sich die Protokollierung eines entsprechenden Hinweises empfiehlt.
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Frage der Zuverlässigkeit der Identifizierung des B D durch M K bei der Wahllichtbildvorlage zu prüfen (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14; BGH NStZ 1996, 350 BGH; StV 1996, 649).
  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94

    Amtsstellung - Sexueller Übergriff - Vorteil - Gewährung - Geschlechtsverkehr

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).
  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92

    Darlegung der wesentlichen Grundzüge der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Frage der Zuverlässigkeit der Identifizierung des B D durch M K bei der Wahllichtbildvorlage zu prüfen (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14; BGH NStZ 1996, 350 BGH; StV 1996, 649).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Frage der Zuverlässigkeit der Identifizierung des B D durch M K bei der Wahllichtbildvorlage zu prüfen (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14; BGH NStZ 1996, 350 BGH; StV 1996, 649).
  • BayObLG, 20.10.1983 - 1 ObOWi 300/83
    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
    Ob es eine Fallgestaltung gibt, bei der aufgrund des Ganges der Hauptverhandlung ausreichendes rechtliches Gehör gewährt ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. aber BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 2; BayObLG VRS 66, 33; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 72; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 2. Aufl., Rdn. 25).
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 254/96

    Freie Beweiswürdigung - Lichtbild - Identifizierung

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